Besoldungsrunde 2026 - Beamte

Die Besoldungsrunde 2026 bringt für die meisten Bundesländer eine Erhöhung um 2,8 % – orientiert am Tarifabschluss TV-L vom Februar 2026. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand mit Erhöhungen, Status und Besonderheiten.

Tarifabschluss

14. Februar 2026

Erhöhung ab April

+2,8 %

Status der Länder

16/16 Zusagen

Bundesländer mit Zusage

16

von 16 Bundesländern

Gesetze verabschiedet

1

Sachsen (12.05.2026)

Gesetzentwürfe

10+

in Landtagen eingebracht

Durchschnittliche Erhöhung

+2,8 %

orientiert am TV-L

Status: Zusage / Ankündigung Gesetzentwurf Beschluss / Gesetz

Besoldungsrunde 2026 nach Bundesland

Stand: Mai 2026

Chronologie der Besoldungsrunde 2025\u20132028

Die wichtigsten Ereignisse im zeitlichen \u00dcberblick

Hessen

Hessen – Gesetzentwurf mit 3,02 % Erhöhung eingebracht

Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD bringen den Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 und 2027 (HBesVAnpG 2026/2027) in den Landtag ein. Die geplante Besoldungserhöhung 2026 liegt mit +3,02 % (mindestens 110 Euro) leicht über der Entgelterhöhung des TV-H von +3,0 % (mindestens 110 Euro). Grundlage ist eine Pressemitteilung des Hessischen Innenministeriums.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.02.2026±0Nullrunde
01.07.2026+3,02 % | 110 €Gesetzentwurf, über TV-H (+3,0 %)
01.10.2027+2,8 %Prognose
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Sachsen

Sachsen – Landtag stimmt Besoldungsanpassung 2026–2028 zu

Der Sächsische Landtag stimmt dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften zu. Auf den Mindesterhöhungsbetrag aus der Tarifeinigung TV-L wird verzichtet; stattdessen erfolgt für 2026 eine lineare Erhöhung um 2,82 %.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,82 %Gesetz verabschiedet (linear)
01.03.2027+2,0 %Gesetz verabschiedet
01.01.2028+1,0 %Gesetz verabschiedet
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Bayern

Bayern – Gesetzentwurf bestätigt sechsmonatige Verschiebung

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilt auf eine parlamentarische Anfrage der SPD mit, dass sich der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028 derzeit in der Ressortanhörung befindet. Der Entwurf sieht vor, die linearen Anpassungsschritte der Jahre 2026 und 2027 jeweils um ein halbes Jahr nach hinten zu schieben.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.10.2026+2,8 % | 100 €6 Monate verzögert
01.09.2027+2,0 %6 Monate verzögert
01.07.2028+1,0 %6 Monate verzögert
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Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen – Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2026–2028 liegt vor

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ist nun veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren erreicht damit die nächste Stufe. Neben den linearen Anpassungen enthält der Entwurf auch die von der Landesregierung angekündigte Modernisierung des Dienstrechts.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.04.2026+3,36 % (Grundgehalt) / +2,8 % (Zulagen)Gesetzentwurf, rückwirkend
01.03.2027+2,0 %Entspricht TV-L
01.01.2028+1,0 %Entspricht TV-L
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Hamburg

Hamburg – Senat legt Gesetzentwurf zur 1:1-Übertragung vor

Nach Angaben des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hat der Senat einen Entwurf des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 beschlossen. Der Entwurf setzt die bereits im Februar von der Finanzbehörde zugesagte inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses 1:1 um.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,8 % | 100 €1:1 TV-L, Gesetzentwurf
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Prognose
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Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen – Finanzministerium bestätigt 3,36 % rückwirkend zum April

Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt offiziell die geplante rückwirkende Besoldungserhöhung um 3,36 % zum 1. April 2026. Die beiden weiteren Anpassungsschritte – 2,0 % ab 1. März 2027 und 1,0 % ab 1. Januar 2028 – entsprechen exakt den Werten des TV-L.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+3,36 % (Grundgehalt) / +2,8 % (Zulagen)Offiziell bestätigt
01.03.2027+2,0 %Entspricht TV-L
01.01.2028+1,0 %Entspricht TV-L
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Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz – Koalitionsvertrag bestätigt Übertragung TV-L

Im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wird die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L bestätigt: „Wir streben die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger an.“

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,8 % | 100 €1:1 Übertragung TV-L
01.03.2027+2,0 %Prognose
01.01.2028+1,0 %Prognose
Zum Rechner Rheinland-Pfalz
Berlin

Berlin – Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2026/2027 eingebracht

Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD bringen einen Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 (BerlBVAnpG 2026-2027) unter Drucksache 19/3188 ins Parlament ein. Demnach wird die TV-L Erhöhung von 2028 auf 2026 vorgezogen.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.01.2026±0(0,4 % nicht Teil der Runde 2025)
01.04.2026+3,8 %Vorgezogene Erhöhung 2028
01.03.2027+2,0 %Geplant
Zum Rechner Berlin
Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen – Gewerkschaften bestätigen 3,36 % Erhöhung

Die Deutsche Steuergewerkschaft und die Gewerkschaft „komba“ bestätigen die Meldung der GdP vom 24.04. über eine Besoldungserhöhung von 3,36 % im Jahr 2026. Die Grundgehälter (A-Tabelle) sollen um 3,36 % ohne Mindestbetrag steigen. Zulagen, Amtszulagen, Strukturzulage und Familienzuschläge werden um 2,8 % erhöht.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+3,36 % (Grundgehalt) / +2,8 % (Zulagen)Laut Gewerkschaften, nicht offiziell bestätigt
01.03.2027+2,0 %Prognose
01.01.2028+1,0 %Prognose
Zum Rechner NRW
Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern – Referentenentwurf vorgelegt

Ein Referentenentwurf zum Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 (BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V) wurde vorgelegt. Die genauen Erhöhungsschritte entsprechen voraussichtlich den am 21.04.2026 beschlossenen Eckpunkten.

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Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen – GdP meldet 3,36 % Erhöhung

Nach einer Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sei zum 01.04.2026 eine Besoldungserhöhung um 3,36 % an Stelle von 2,8 % vorgesehen. Die Amtszulagen, Familienzuschläge und Mehrarbeitsvergütung sollen um 2,8 % steigen. Eine offizielle Bestätigung der Landesregierung steht noch aus.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen – Landesregierung bekräftigt 1:1-Übertragung

Die Landesregierung bekräftigt die „Eins-zu-eins-Übertragung“ des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten. Ein Gesetzentwurf soll zügig erarbeitet und dem Landtag bis Juni vorgelegt werden. Die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 17. September 2025 beabsichtigt die Landesregierung in einem gesonderten Gesetz zu regeln.

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Berlin

Berlin – Vorgezogene Erhöhung auf 3,8 % geplant

Nach Angaben des „Tagesspiegel“ soll die im TV-L zum 01.01.2028 vorgesehene Tariferhöhung für die Berliner Landesbeamten auf rückwirkend 01.04.2026 vorgezogen werden. Dies würde zu einer Besoldungserhöhung um 3,8 % zum 01.04.2026 führen.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.01.2026±0(0,4 % nicht Teil der Runde 2025)
01.04.2026+3,8 %Vorgezogene Erhöhung 2028
01.03.2027+2,0 %Geplant
Zum Rechner Berlin
Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern – Gesetzentwurf beschlossen

Nach Mitteilung des Finanzministeriums hat die Landesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde noch nicht veröffentlicht, soll aber inhaltlich den am 26.02.2026 als Prognose dargestellten Tabellen entsprechen.

Zum Rechner Mecklenburg-Vorpommern
Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein – Gesetzentwurf sieht Erhöhungen deutlich über TV-L vor

Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 vor. Die Besoldungserhöhung liegt deutlich über dem Tarifergebnis TV-L. Für einige Stufen unterer Besoldungsgruppen, A 16, B 2 und höher sowie die gesamte R-Besoldung sind rückwirkend zum 01.01.2025 stärkere Erhöhungen vorgesehen.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.01.2025+3,2 % | 125 €Rückwirkend, höhere Gruppen teils stärker
01.01.2026+4,0 %Linear
01.01.2027+3,8 %Linear
Zum Rechner Schleswig-Holstein
Baden-Württemberg

Baden-Württemberg – Übertragung TV-L mit Auszahlungszeitplan

Das TV-L-Ergebnis soll Ende Juni mit dem Juligehalt, spätestens aber Ende Juli mit dem Augustgehalt rückwirkend zum 1. April 2026 auf Beamte und Pensionäre übertragen werden. Es gebe keinerlei Anzeichen oder Indizien, die von einer systemgerechten 1:1-Übertragung abweichen.

Zum Rechner Baden-Württemberg
Niedersachsen

Niedersachsen – Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2026 vorgelegt

Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne legen den Entwurf eines Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 (NBVAnpG 2026) vor. Darin sind keine Besoldungsanpassungen für 2027/2028 vorgesehen. Die Erhöhungsschritte 2027/2028 bleiben einem weiteren Gesetzesvorhaben vorbehalten.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde + Einmalzahlung 500 €
01.04.2026+2,8 % | 100 €Gesetzentwurf (Zulagen +2,8 %)
01.03.2027offenNicht im Entwurf enthalten
01.01.2028offenNicht im Entwurf enthalten
Zum Rechner Niedersachsen
Sachsen

Sachsen – Gesetzentwurf liegt im Landtag vor

Im Landtag liegt nun ein Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD vor. Auf den Mindesterhöhungsbetrag aus der Tarifeinigung TV-L wird verzichtet – stattdessen erfolgt für 2026 eine lineare Erhöhung um 2,82 %.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,82 %Gesetzentwurf (linear)
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Prognose
Zur Besoldungstabelle Sachsen
Hessen

Hessen – Tarifeinigung TV-H mit Übertragungszusage

Im Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H) ist eine Tarifeinigung erfolgt. Innenminister Roman Poseck (CDU) sichert eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Landesbeamten zu.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.02.2026±0Nullrunde
01.07.2026+3,0 % | 110 €TV-H Einigung
01.10.2027+2,8 %Prognose
Zur Tabelle Hessen
Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen – Übertragung 1:1 + Modernisierungspaket

Die Landesregierung bestätigt die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L „1:1“. Parallel kündigt sie ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes an – mit Lebensarbeitszeitkonto, Jobrad, Altersgeld und Reform des Zulagenwesens.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,8 %1:1 Übertragung TV-L
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Prognose
Zum Rechner NRW
Sachsen

Sachsen – Gesetzentwurf zur zeit- und systemgerechten Übertragung

CDU und SPD kündigen die Vorlage eines Gesetzentwurfs an. Geplant ist eine rein lineare Übertragung ohne Sockelbetrag zur Wahrung des Abstandsgebots sowie eine Dynamisierung der Zulagen um 2,82 % für das Jahr 2026.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde (nach Inflationsausgleich)
01.04.2026+2,8 %Geplant (linear)
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Prognose
Zur Besoldungstabelle Sachsen
Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein – Besoldungsanpassung nach BVerfG-Urteil

Finanzministerin Silke Schneider stellt Eckpunkte vor. Grundlage ist das BVerfG-Urteil vom 19. November 2025. Die Anpassungen gehen über die TV-L-Ergebnisse hinaus und sind davon entkoppelt. Kosten: ca. 460 Mio. € für 2025/2026, Auszahlung noch 2026 geplant.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
2025 rückwirkendca. +3,2 %mind. 125 € · A6–A15, C1, C4, W2, W3 · höhere Gruppen bis +5 %
01.01.2026bis +4,0 %linear + Familienergänzungszuschlag +15–25 %
01.01.2027noch offenweitere lineare Anpassung, Höhe wird noch geprüft
Niedersachsen

Niedersachsen – Einmalzahlung + Übertragungszusage

Landtag beschließt Einmalzahlung 500 € (A5–A8: 800 €) für 2025. Systemgerechte Übertragung bestätigt.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde + Einmalzahlung 500 €
01.04.2026+2,8 % | 100 €Prognose
01.03.2027+2,0 %Prognose
01.01.2028+1,0 %Prognose
Zum Rechner Niedersachsen
Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt – Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung zugesichert

Finanzminister Michael Richter (CDU) sichert die Übertragung zu.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,8 % | 100 €Prognose
01.03.2027+2,0 %Prognose
01.01.2028+1,0 %Prognose
Mehrere L\u00e4nder

Thüringen & Rheinland-Pfalz – Zusagen

Ministerpräsident Voigt (Thüringen) und Ministerpräsident Schweitzer (RLP) sagen systemgerechte Übertragung zu.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,8 % | 100 €Prognose
01.03.2027+2,0 %Prognose
01.01.2028+1,0 %Prognose
Sachsen

Sachsen – CDU-Fraktion für Übertragung

Die CDU-Fraktion spricht sich für die wirkungsgleiche Übertragung aus. Da Sachsen als Minderheitsregierung auf Zustimmung angewiesen ist, steht die endgültige Entscheidung noch aus. Prognose: +2,8 % ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028.

Saarland

Saarland – Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung angekündigt

Die Staatskanzlei des Saarlandes kündigt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Landesbeamten an. Prognose: +2,8 % ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028.

Hamburg

Hamburg – Finanzsenator Dressel kündigt Übertragung an

Finanzsenator Andreas Dressel, zugleich TdL-Vorsitzender, kündigt zeitgleiche Übertragung an.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,8 % | 100 €Prognose
01.03.2027+2,0 %Prognose
01.01.2028+1,0 %Prognose
Mehrere L\u00e4nder

Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, MV, NRW – Zusagen

Mehrere Länder bekräftigen unmittelbar nach der Tarifeinigung die systemgerechte Übertragung.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,8 % | 100 €Prognose
01.03.2027+2,0 %Prognose
01.01.2028+1,0 %Prognose
→ Rechner BW · → Rechner Brandenburg · → Rechner NRW
TV-L / Bund

Tarifeinigung TV-L – +2,8 % ab April 2026

Einigung zwischen dbb/ver.di und TdL. Laufzeit 27 Monate (Nov. 2025 – Jan. 2028).

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.11.2025±05 Monate Nullrunde
01.04.2026+2,8 %mind. 100 € Sockelbetrag · Azubis +60 €
01.03.2027+2,0 %Azubis +60 €
01.01.2028+1,0 %Azubis +30 €
Bayern

Bayern – Prüfung der Übertragung angekündigt

Finanzminister Füracker bezeichnet das Ergebnis als „vertretbaren Kompromiss“. Bayern prüft die Übertragung – mit angekündigter Verschiebung um 6 Monate.

G\u00fcltig abErh\u00f6hungHinweis
01.10.2026+2,8 % | 100 €6 Monate verzögert
01.09.2027+2,0 %6 Monate verzögert
01.07.2028+1,0 %6 Monate verzögert
Zum Rechner Bayern
Nordrhein-Westfalen

NRW – Zusage des Ministerpräsidenten

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagt die „eins-zu-eins“-Übertragung auf Landesbeamte zu. Prognose: +2,8 % ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028.

Zum Rechner NRW
Bayern

Bayern – Zeitliche Verschiebung angekündigt

Die Bayerische Staatsregierung kündigt an, die Übertragung der Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich um jeweils 6 Monate zu verschieben.

TV-L / Bund

Start der Tarifrunde TV-L

Die Verhandlungsrunden werden auf Dezember 2025, Januar 2026 und Februar 2026 terminiert. Beginn der Laufzeit des neuen Tarifvertrags.

Diese Seite wird regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert. Alle Angaben basieren auf offiziellen Ank\u00fcndigungen der Landesregierungen und Gewerkschaftsmitteilungen. Prognosen k\u00f6nnen sich \u00e4ndern, sobald Gesetze verabschiedet werden. Stand: Mai 2026.

Was ist die Besoldungsrunde?

Die jährliche Anpassung der Beamtengehälter (Besoldung) orientiert sich an den Tarifabschlüssen der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL). Eine Besoldungsrunde ist die offizielle Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Pensionäre.

  • ✓ Orientierung am TV-L Tarifabschluss
  • ✓ Systemgerechte Übertragung = gleiche % wie Tarifbeschäftigte
  • ✓ Meist mit 1-2 Monaten Verzögerung

Unterschiede nach Bundesland

Einige Bundesländer zahlen bereits mehr als die TV-L Erhöhung:

  • 🔵 Berlin: +3,8 % (vorgezogene Erhöhung)
  • 🔵 Hessen: +3,02 % (basiert auf TV-H)
  • 🔵 NRW: +3,36 % Grundgehalt, +2,8 % Zulagen
  • 🔵 Schleswig-Holstein: bis +4,0 %

Häufig gestellte Fragen

Wann wirkt sich die Besoldungserhöhung aus?

Die meisten Bundesländer zahlen die Erhöhung ab 01.04.2026, einige (wie Bayern) erst ab 01.10.2026. Überprüfe deinen Bundesstand in der Tabelle oben.

Wie wird die Erhöhung berechnet?

Die Erhöhung wird prozentual auf dein Grundgehalt und Zulagen angewendet. Zusätzlich gibt es oft einen Mindestbetrag (z. B. 100 €), der ausbezahlt wird. Für genaue Berechnungen nutze unsere Rechner.

Sind die Erhöhungen rückwirkend?

Ja, die Erhöhungen wirken ab dem angegebenen Datum rückwirkend. Auszahlungen der Nachzahlungen erfolgen meist in den darauffolgenden Monaten.

Was ist TV-L?

TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Länder). Zwischen Gewerkschaften (dbb/ver.di) und der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) werden Entgelterhöhungen vereinbart, die dann auf Beamte übertragen werden.